Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers XXX N wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Amberg vom 29.09.2021 (Az.:
Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.000,-- EURO festgesetzt.
I.
Der bisherige Ergänzungspfleger XXX N wendet sich mit seiner Beschwerde gegen seine Entlassung durch das Amtsgericht - Familiengericht - A.
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