Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 09.05.2022 -
Die Bewilligung erfolgt mit Zahlungsanordnung, wobei die Antragsgegnerin aus ihrem verbleibenden Einkommen Monatsraten in Höhe von 64 € zu zahlen hat.
1. Die Antragsgegnerin beanstandet die Höhe der ihr im Rahmen der Verfahrenskostenbewilligung für die erstinstanzliche Rechtsverteidigung auferlegten Ratenzahlungen aus dem ihr verbleibenden Einkommen.
Durch die angefochtene Entscheidung vom 09.05.2022 (Bl. 23 VKH Heft) hat das Amtsgericht antragsgemäß Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung der die Antragsgegnerin vertretenden Rechtsanwältin als Verfahrensbevollmächtigte bewilligt und Raten in Höhe von 179 € monatlich festgesetzt.
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