I. Die Beschwerde des Vaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg - St. Georg vom 29. September 2021 wird als unzulässig verworfen.
II. Der Vater trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.000 € festgesetzt.
I. Der Vater wendet sich gegen eine in einem Umgangsabänderungsverfahren getroffene Kostenentscheidung.
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