Auf die Beschwerde des Vaters wird die Kostenentscheidung in dem Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 4. Mai 2022 - Az.
Die Gerichtskosten des Verfahrens erster Instanz haben die Eltern jeweils hälftig zu tragen; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren tragen die Eltern jeweils zur Hälfte; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Beschwerdewert wird auf bis 1.500 EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
1.
In dem zugrunde liegenden Kindschaftsverfahren hatten die Eltern gegenläufig auf Übertragung der alleinigen Entscheidungsbefugnis über die (Nicht-)Durchführung einer Corona-Schutzimpfung ihrer Töchter mit einem mRNA- Impfstoff angetragen. Nach mündlicher Anhörung der Beteiligten hat das Amtsgericht mit Beschluss vom 4. Mai 2022 der Mutter die Entscheidungsbefugnis übertragen und dem Vater die Kosten des Verfahrens auferlegt.
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