Auf die Beschwerde des Antragsgegners vom 30.11.2021 wird der Beschluss des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel vom 23.11.2021 teilweise abgeändert.
Die Kosten des Verfahrens erster Instanz werden dem Antragsgegner auferlegt.
Der Antragsgegner hat auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Beschwerdewert wird auf zwischen 1.001 € und 1.500 € festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde ist begründet.
1.
Die allein gegen die Kostenentscheidung gerichtete Beschwerde ist zulässig gemäß §§ 58 ff. FamFG.
Bei der vom Amtsgericht getroffenen Kostenentscheidung handelt es sich nach der Rechtsprechung des BGH um eine Endentscheidung (vgl. BGH, NJW 2013,
2.
Die Beschwerde ist begründet. Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts hat der Antragsgegner die Kosten des Verfahrens allein zu tragen hat.
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