OLG Nürnberg - Beschluss vom 23.12.2022
7 UF 741/22
Normen:
FamFG § 81 Abs. 1 S. 1; FamGKG § 20;
Vorinstanzen:
AG Nürnberg, vom 07.07.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 105 F 1760/21

Beschwerde gegen eine KostenentscheidungVollumfängliche Überprüfung einer erstinstanzlichen Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren

OLG Nürnberg, Beschluss vom 23.12.2022 - Aktenzeichen 7 UF 741/22

DRsp Nr. 2023/1424

Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung Vollumfängliche Überprüfung einer erstinstanzlichen Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren

Unabhängig vom Umfang der Anfechtung der Hauptsache unterliegt die erstinstanzliche Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren im vollen Umfang der Überprüfung.

Tenor

I.

Die Verfahren 7 UF 741/22 und 7 UF 742/22 werden zur gemeinschaftlichen Entscheidung verbunden. Das Verfahren mit dem Aktenzeichen 7 UF 741/22 führt.

II.

Auf die Beschwerde der Mutter und Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürnberg vom 07.07.2022 im Tenor zu 2 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

"Von der Erhebung der Gerichtskosten des Verfahrens wird abgesehen. Die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens werden nicht erstattet."

III.

Von der Erhebung der Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens wird abgesehen. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

Normenkette:

FamFG § 81 Abs. 1 S. 1; FamGKG § 20;

Gründe

I.

Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die mit Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 07.07.2022 getroffene Kostenregelung.