Die Verfahren
Auf die Beschwerde der Mutter und Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürnberg vom 07.07.2022 im Tenor zu 2 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
"Von der Erhebung der Gerichtskosten des Verfahrens wird abgesehen. Die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens werden nicht erstattet."
III.Von der Erhebung der Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens wird abgesehen. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
I.
Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die mit Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 07.07.2022 getroffene Kostenregelung.
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