Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Baden-Baden vom 27.03.2019, erlassen am 28.03.2019, Aktenzeichen
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3.Der Verfahrenswert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
I.
Das Verfahren betrifft die Regelung des Umgangs zwischen dem Kind M. R., geboren am ..., und seinem Vater.
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