I. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aue-Bad Schlema vom 25.01.2021 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Dem Antragsgegner steht folgendes Umgangsrecht mit seinem am 16.01.2014 geborenen Sohn H...... S...... und seiner am 25.01.2017 geborenen Tochter L...... S...... zu:
1. Regulärer Umgang:
a)
Der Antragsgegner hat Umgang mit H......
- in jeder ungeraden Kalenderwoche von Montag, 15.00 Uhr, bis Dienstag, 8.00 Uhr, und von Freitag, 15.30 Uhr, bis Montag, 8.00 Uhr, der Folgewoche sowie
- in jeder geraden Kalenderwoche von Mittwoch, 15.00 Uhr, bis Freitag, 8.00 Uhr.
b)
Der Antragsgegner hat Umgang mit L......
- in jeder ungeraden Kalenderwoche von Montag, 15.00 Uhr, bis Dienstag, 8.00 Uhr, und von Freitag, 15.30 Uhr, bis Sonntag, 17.00 Uhr, sowie
- in jeder geraden Kalenderwoche von Donnerstag, 15.00 Uhr, bis Freitag, 8.00 Uhr.
2. Ferienumgänge:
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