Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts Kandel vom 10.06.2020 geändert:
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit der Rechtsanwältin T. wird auf 36.717,55 € festgesetzt.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Eine Gebühr für das Beschwerdeverfahren wird nicht erhoben.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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