1. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 16. Dezember 2021 unter Aufrechterhaltung im Übrigen teilweise abgeändert:
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit der Beschwerdeführerin wird auf 29.234,54 € festgesetzt.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
2. Die Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren wird auf die Hälfte ermäßigt. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
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