Unter Zurückweisung seiner weitergehenden Beschwerde wird auf die Beschwerde des Antragsgegners im Übrigen der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 18.06.2019 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragstellerin zu 15% und der Antragsgegner zu 85%.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Wert des Beschwerdeverfahrens: 18.361,37 €
I.
Die Beteiligten heirateten am 31.12.2000 und sind Eltern zweier Kinder. Sie leben seit August 2013 getrennt; der Scheidungsantrag wurde am 30.01.2015 zugestellt. Vorliegend, soweit noch von Relevanz, streiten sie um Zugewinnausgleichsansprüche.
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