Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Celle vom 31. August 2021 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
I.
Die Kindeseltern streiten um die Rückführung ihres am 29. Juli 2013 in Dublin (Irland) geborenen S. L. C. M. M..
Die Kindeseltern sind nicht miteinander verheiratet. Die aus Deutschland stammende Kindesmutter zog im März 2011 nach Irland. Dort lernte sie den Kindesvater kennen, mit dem sie in der Folgezeit eine Beziehung führte, aus der der gemeinsame Sohn L. hervorgegangen ist. Im Oktober 2014 trennten sich die Beteiligten und die Kindesmutter zog mit dem Sohn aus der gemeinsamen Wohnung aus und nahm sich eine eigene Wohnung.
Die Kindeseltern führten in Irland bereits mehrere Kindschaftsverfahren. Mit Entscheidung vom 27. November 2017 regelte das Familiengericht in Dublin den Umgang zwischen L. und seinem Vater und bestimmte, dass die Eltern das Sorgerecht für L. gemeinsam ausüben, wobei die Kontrolle der Kindesmutter zugewiesen wurde (vgl. Bl. 13 d.A.). Die Kindesmutter hat ein weiteres, im Jahr 2020 geborenes Kind aus einer anderen Beziehung.
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