OLG Celle - Beschluss vom 18.11.2021
15 UF 116/21
Normen:
IntFamRVG § 40 Abs. 2 S. 2; HKÜ Art. 3; HKÜ Art. 13;
Vorinstanzen:
AG Celle, vom 31.08.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 51 F 51011/21

Beschwerde gegen einen Beschluss über die Rückführung eines Kindes nach IrlandAnhörung des KindesVoraussetzungen für ein Widersetzen des Kindes

OLG Celle, Beschluss vom 18.11.2021 - Aktenzeichen 15 UF 116/21

DRsp Nr. 2022/6403

Beschwerde gegen einen Beschluss über die Rückführung eines Kindes nach Irland Anhörung des Kindes Voraussetzungen für ein Widersetzen des Kindes

Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Celle vom 31. August 2021 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Normenkette:

IntFamRVG § 40 Abs. 2 S. 2; HKÜ Art. 3; HKÜ Art. 13;

Gründe:

I.

Die Kindeseltern streiten um die Rückführung ihres am 29. Juli 2013 in Dublin (Irland) geborenen S. L. C. M. M..

Die Kindeseltern sind nicht miteinander verheiratet. Die aus Deutschland stammende Kindesmutter zog im März 2011 nach Irland. Dort lernte sie den Kindesvater kennen, mit dem sie in der Folgezeit eine Beziehung führte, aus der der gemeinsame Sohn L. hervorgegangen ist. Im Oktober 2014 trennten sich die Beteiligten und die Kindesmutter zog mit dem Sohn aus der gemeinsamen Wohnung aus und nahm sich eine eigene Wohnung.

Die Kindeseltern führten in Irland bereits mehrere Kindschaftsverfahren. Mit Entscheidung vom 27. November 2017 regelte das Familiengericht in Dublin den Umgang zwischen L. und seinem Vater und bestimmte, dass die Eltern das Sorgerecht für L. gemeinsam ausüben, wobei die Kontrolle der Kindesmutter zugewiesen wurde (vgl. Bl. 13 d.A.). Die Kindesmutter hat ein weiteres, im Jahr 2020 geborenes Kind aus einer anderen Beziehung.