Auf die Beschwerden der weiteren Beteiligten zu 4) vom 2. Juni 2020 und der weiteren Beteiligten zu 6) vom 6. Juni 2020 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lübeck vom 5. Mai 2020 in Ziffer 2.) im dritten und vierten Absatz abgeändert und insoweit wie folgt neugefasst:
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland (Vers. Nr....) zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 2,6059 Entgeltpunkten auf das bei der Deutschen Rentenversicherung Bund bestehende Konto (Vers. Nr....), bezogen auf den 31. Januar 2019, übertragen.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland (Vers. Nr....) zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 0,6833 Entgeltpunkten (Ost) auf das bei der Deutschen Rentenversicherung Bund bestehende Konto (Vers. Nr....), bezogen auf den 31. Januar 2019, übertragen.
II. III.
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