Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Kiel vom 9. Oktober 2019 in Ziffer 2. im dritten Absatz abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der R+V Lebensversicherung AG (Vers. Nr. ...) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 6.648,26 Euro nach Maßgabe der Teilungsordnung der R+V Lebensversicherung AG mit Stand vom 1. März 2020, bezogen auf den 31. März 2019 übertragen.
II.Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
III.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000,00 Euro festgesetzt.
I.
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