Die Beschwerde des weiteren Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt vom 21.09.2021 -
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.000 € festgesetzt.
Der Antragsgegnerin wird für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe ohne Anordnung von Ratenzahlungen bewilligt und Rechtsanwältin ... in ... als Verfahrensbevollmächtigte beigeordnet.
I.
Der Beschwerdeführer wendet sich als Träger einer privaten Rentenversicherung gegen den Ausgleich eines geringfügigen Anrechts.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|