Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
2.Der Antragsgegnerin wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt A aus B bewilligt.
3.Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 03.12.2019 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
5.Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000,00 € festgesetzt (§ 50 Abs. 1 S. 2 FamGKG).
I.
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