Auf die Beschwerde wird Nummer 2 des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürnberg vom 18.02.2022 ergänzt und folgender Absatz angefügt:
Ein Ausgleich des Anrechts der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Vers. Nr. 50 XXX XXX) findet bezüglich der von ihr erworbenen Grundrenten-Entgeltpunkte nicht statt.
2.Gerichtskosten werden im Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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