Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Würzburg vom 20.04.2022 wird zurückgewiesen.
2.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.020 € festgesetzt.
4.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Das Amtsgericht - Familiengericht - Würzburg hat mit Endbeschluss vom 20.04.2022 die Ehe der beteiligten Ehegatten geschieden und den Versorgungsausgleich durchgeführt.
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