1. 1. Auf die Beschwerde der ... vom 17.06.2022 wird der Beschluss des Amtsgerichts Eberswalde vom 02.06.2022 (Az.
Zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der ..., Versicherungsnummer ..., wird im Wege der internen Teilung zugunsten des Antragsgegners ein Anrecht i.H.v. 15,3772 Entgeltpunkten/Ost auf dessen Versicherungskonto bei der ... Versicherungsnummer ..., bezogen auf den 31.10.2021, übertragen.
Bezüglich des weiteren Anrechts der Antragstellerin bei der ...Versicherungsnummer ... auf einen Zuschlag an Entgeltpunkten/Ost für langjährige Versicherung mit einem Ausgleichswert von 0,7474 Entgeltpunkten Ost findet ein Wertausgleich bei der Scheidung nicht statt.
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