Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten Ziffer 2 und 6 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Freiburg vom 23.07.2021 (
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBLextra, Vers.-Nr. ...) zugunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 1,20 Versorgungspunkten nach Maßgabe der AVBextra 02, bezogen auf den 31.01.2021, übertragen.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBLextra, Vers.-Nr. ...) zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 1,87 Versorgungspunkten nach Maßgabe der AVBextra 02, bezogen auf den 31.01.2021, übertragen.
2. 3.
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