Auf die Beschwerde der L. GmbH wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Heidelberg vom 20.06.2022, Az.
Im Wege der externen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsstellers bei der L. GmbH (Vers. Nr. ... (L. Vorsorge-Plan)) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 2.396 € bei der Versorgungsausgleichskasse, bezogen auf den 31.10.2021, begründet. Die L. GmbH wird verpflichtet, diesen Betrag nebst 1,37% Zinsen seit dem 01.11.2021 bis zur Rechtskraft dieser Entscheidung an die Versorgungsausgleichskasse zu zahlen.
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