Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der auf den 19.08.2022 datierte und durch Übergabe an die Geschäftsstelle am 19.09.2022 erlassene Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin aufgehoben.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Beschwerdewert wird festgesetzt auf 2.130 €.
I.
Der beschwerdeführende Antragsteller wendet sich gegen die Abänderung der Entscheidung zum Versorgungsausgleich in seinem Scheidungsverfahren.
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