OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 25.05.2022
7 UF 4/22
Normen:
FamFG § 81 Abs. 1; FamGKG § 20 Abs. 1; FamFG § 150 Abs. 1;
Fundstellen:
FamRB 2022, 300
FamRZ 2022, 1351

Beschwerde gegen einen Beschluss zum VersorgungsausgleichKein Ausgleich von Grundrenten-EntgeltpunktenUnwahrscheinlicher Anspruch auf Rentenzahlungen aus einem übertragenen Anrecht

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 25.05.2022 - Aktenzeichen 7 UF 4/22

DRsp Nr. 2022/11617

Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich Kein Ausgleich von Grundrenten-Entgeltpunkten Unwahrscheinlicher Anspruch auf Rentenzahlungen aus einem übertragenen Anrecht

Der Ausgleich eines Zuschlags an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (sog. Grundrenten-Entgeltpunkte) ist für die ausgleichsberechtigte Person nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG unwirtschaftlich, wenn diese wegen der besonderen Einkommensanrechnung nach § 97a SGB VI sehr wahrscheinlich keine Rentenzahlungen aus dem übertragenen Anrecht wird erhalten können. In einem solchem Fall ist das Grundrenten-Anrecht als nicht ausgleichsreif anzusehen, so dass ein Wertausgleich bei der Scheidung gemäß § 19 Abs. 1 VersAusglG nicht stattfindet.

Tenor

Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stadt1 vom 13. Oktober 2021 im Ausspruch zum Versorgungsausgleich (vierter Absatz des Tenors) hinsichtlich der Anrechte der Antragsgegnerin bei der weiteren Beteiligten zu 2 abgeändert und wie folgt neu gefasst: