1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 5) und die Anschlussbeschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Pankow (vormals Amtsgericht Pankow/Weißensee) vom 22.5.2018 zum Versorgungsausgleich in den Absätzen 4 bis 6 der Ziffer 2 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Im Wege der externen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Bxxx Pxxx AG (Vers.nr. Personalnr. xxx (xxx)) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 1.528,55 EUR bei der Dxxx Rxxx Bxxx auf dem vorhandenen Konto der Antragsgegnerin (Versicherungsnr. der Antragsgegnerin xxx), bezogen auf den 31.1.2017, begründet. Die Bxxx Pxxx AG wird verpflichtet, diesen Betrag an die Dxxx Rxxx Bxxx zu zahlen.
Im Wege der externen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Rxxx Bxxx GmbH (Vers.Nr. Personalnr. xxx (xxx)) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 33.469,71 EUR bei der Dxxx Rxxx Bxxx auf dem vorhandenen Konto der Antragsgegnerin (Versicherungsnr. der Antragsgegnerin xxx), bezogen auf den 31.1.2017, begründet. Die Rxxx Bxxx GmbH wird verpflichtet, diesen Betrag nebst Zinsen in Höhe von 3,20 % p.a. aus 14.217,16 EUR seit dem 31.1.2017 bis zur Rechtskraft dieser Entscheidung an die Dxxx Rxxx Bxxx zu zahlen.
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