1. Auf die Beschwerden des Bundesverwaltungsamtes und der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarlouis vom 31. März 2020 -
1a) Im Wege der internen Teilung und bezogen auf den 31. Dezember 2018 wird zulasten des Anrechts des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland, Versicherungsnummer: XX XXXXXX X XXX, ein Anrecht in Höhe von 0,0353 Entgeltpunkten auf das Konto der Antragsgegnerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, Versicherungsnummer: XX XXXXXX X XXX, übertragen.
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