1. Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Amtsgerichts Lübben (Spreewald) vom 10. Januar 2022 abgeändert.
Die Entscheidungsformel erhält in Ziffer 2 Absatz 3 folgende Fassung:
Ein Ausgleich des Anrechts der Antragsgegnerin bei dem Kommunalen Versorgungsverband Brandenburg (Versicherungsnummer ...) findet nicht statt.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden zwischen dem Antragsteller und der Antragsgegnerin gegeneinander aufgehoben.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.020 € festgesetzt.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|