OLG Brandenburg - Beschluss vom 05.10.2022
9 UF 28/21
Normen:
FamFG §§ 58 ff.; VersAusglG § 18;
Fundstellen:
FuR 2023, 142
Vorinstanzen:
AG Bad Liebenwerda, vom 02.12.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 22 F 211/19

Beschwerde gegen einen Beschluss zum VersorgungsausgleichNotarieller Ausschluss eines VersorgungsausgleichsAusschluss von Grundrentenentgeltpunkten bzw. Grundrentenentgeltpunkten/Ost vom Versorgungsausgleich

OLG Brandenburg, Beschluss vom 05.10.2022 - Aktenzeichen 9 UF 28/21

DRsp Nr. 2022/15405

Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich Notarieller Ausschluss eines Versorgungsausgleichs Ausschluss von Grundrentenentgeltpunkten bzw. Grundrentenentgeltpunkten/Ost vom Versorgungsausgleich

I. Auf die Beschwerde der ... Bund vom 12.01.2021, gerichtet gegen die Regelung des Versorgungsausgleichs im Scheidungsverbundbeschluss des Amtsgerichts Bad Liebenwerda vom 02.12.2020 (Az. 22 F 211/19), wird die angefochtene Entscheidung zu Ziff. 2. des Tenors teilweise abgeändert und - unter Beibehaltung der ausgesprochenen Ehescheidung in Ziff. 1 des Tenors - wie folgt neu gefasst:

...

2.

a.

Im Wege der internen Teilung wird zulasten des Anrechts der Antragstellerin bei der ... Bund Vers.-Nr. .... zugunsten des Antragsgegners ein Anrecht i.H.v. 8,4787 Entgeltpunkten/Ost auf das vorhandene Konto Vers.Nr. .... bei der ... Berlin-Brandenburg, bezogen auf den 31.10.2019, übertragen.

b.

Im Wege der internen Teilung wird zulasten des Anrechts des Antragsgegners bei der ... Berlin-Brandenburg Vers.Nr. .... zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht i.H.v. 0,0148 Entgeltpunkten auf das Konto der Antragstellerin bei der ... Bund Vers.-Nr. ...., bezogen auf den 31.10.2019, übertragen.

c.