Auf die Beschwerde des Versorgungsträgers X wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Warstein, vom 12.08.2015, Az.: 3a
Im Wege der internen Teilung wird nach Maßgabe des § 30 der Satzung des X in der ab 27.08.2014 geltenden Fassung zulasten des Anrechts des Antragstellers bei dem X - Mitgliedsnummer ### - bezogen auf den 30.09.2014 - für die Antragsgegnerin ein auf reine Alterssicherung begrenztes Anrecht durch Beitragsübertragung in Höhe von insgesamt 135.629,02 € auf die Antragsgegnerin begründet, indem die Beiträge entsprechend dem Verlauf der Beitragszahlungen des Antragstellers auf die Ehezeit verteilt und satzungsmäßig verrentet werden.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|