Auf die Beschwerde der Bayerischen Ärzteversorgung - Bayerische Versorgungskammer - wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bayreuth vom 23.03.2020 (
Die Kürzung des Altersruhegeldes des Antragstellers bei der Bayerischen Ärzteversorgung - Bayerische Versorgungskammer - (Versicherungs-Nr. ..., Anwartschaften aus den ab 1.01.1985 errichteten Beiträgen) wird mit Wirkung ab 01.02.2020 in Höhe von 1.090,84 Euro und ab 01.07.2020 in Höhe von 1.081,33 Euro ausgesetzt.
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