Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Offenburg vom 07.10.2021 abgeändert und in Ziffer 2 des Tenors wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass ein Versorgungsausgleich nicht stattfindet.
2.Von der Erhebung der Gerichtskosten im Beschwerdeverfahren wird abgesehen; außergerichtliche Kosten im Beschwerdeverfahren werden nicht erstattet.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.485,80 € festgesetzt.
I.
Gegenstand des Verfahrens ist die Folgesache Versorgungsausgleich im Scheidungsverbund.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|