Der Tenor des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Kerpen vom 17.05.2021 in der Form des Berichtigungsbeschlusses vom 21.06.2021 (
Im Wege der externen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der A GmbH (Vers. Nr. X2 - Basisversorgungsplan der B GmbH vom 13.11.1996) zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 30.450,00 Euro auf das bestehende Konto der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund mit der Vers.-Nr. X1, bezogen auf den 31. 07. 2019, begründet. Die A GmbH wird verpflichtet, diesen Betrag nebst 2,12 % Zinsen seit dem 01.08.2019 bis zur Rechtskraft dieser Entscheidung an die Deutsche Rentenversicherung Bund zu zahlen.
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