Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel vom 22.6.2022 in seinem Ausspruch über den Versorgungsausgleich (Ziffer 2. des Tenors) teilweise (Anrechte des Antragstellers bei der weiteren Beteiligten zu 2) abgeändert.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers in der allgemeinen Rentenversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg, Versicherungsnummer (C), zu Gunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 0,0849 Entgeltpunkten auf ihr Versicherungskonto Nr. (E) bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, bezogen auf den 30.6.2021, übertragen.
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