Auf die Beschwerde des Antragstellers wird die Antragsgegnerin unter teilweiser Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Wipperfürth - Familiengericht - vom 28. August 2020 (Az.
Die Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die Kosten des ersten Rechtszugs tragen der Antragsteller zu 2/7 und die Antragsgegnerin zu 5/7.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 99.650 € festgesetzt; davon entfallen 34.670 € auf die Beschwerde des Antragstellers und 64.980 € auf die Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin.
I.
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist der Zugewinnausgleich zwischen den Beteiligten.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|