Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg - Familiengericht - vom 25. November 2021 (Az.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Der Beschwerdewert wird auf 13.350 EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten haben am ....1999 vor dem Standesamt in ... die Ehe geschlossen. Aus dieser sind die Kinder M. geb. am ....1998, und T... geb. am ....2006, hervorgegangen. Nach der Trennung am 19.09.2016 blieb der Sohn T. in der Obhut der Mutter. In der Folge kam es zu in diversen gerichtlichen Verfahren ausgetragenen Streitigkeiten der Beteiligten, u. a. über den Umgang und den Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich (nach vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft) und Nutzungsentschädigung betreffend das in hälftigem Eigentum stehende und durch die Antragsgegnerin genutzte Haus.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|