Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Grünstadt vom 11. August 2021 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Sachbehandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht - Familiengericht - Grünstadt zurückverwiesen.
II.Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000,00 € festgesetzt.
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