Die Beschwerde des Antragstellers und Kindesvaters wird zurückgewiesen.
Die wechselseitig gestellten Anträge auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für A werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsteller und Kindesvater zu tragen.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 € festgesetzt.
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