Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird festgestellt, dass ein Beschluss des Amtsgerichts Strausberg, der das Verfahren erster Instanz beendet hätte, nicht ergangen ist.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
Der Antragsgegner wendet sich gegen einen vermeintlichen Scheidungsausspruch.
Im auf Antrag der Antragstellerin begonnenen Scheidungsverfahren hat das Amtsgericht am 28. Mai 2019 mündlich verhandelt. Das über diese Verhandlung aufgenommene Protokoll, auf das verwiesen wird (Bl. 23), weist die Antragstellung der Antragstellerin, die Zustimmung des Antragsgegners, die persönliche Anhörung beider Eheleute, die Erörterung des Versorgungsausgleichs, die Erörterung des Gegenstandswertes und die Verkündungs eines Beschlusses aus, der die Verfahrenswerte festsetzt.
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