Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Wertfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Oldenburg vom 25. Mai 2022 in der Fassung des Teilabhilfebeschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Oldenburg vom 16. Juni 2022 dahingehend geändert, dass der Wert des Verfahrens auf bis zu 3.000 Euro festgesetzt wird.
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