AG Garmisch-Partenkirchen, - Vorinstanzaktenzeichen 7 F 3/93
Beschwerde gegen einstweilige Anordnungen in isolierten Hausratsverfahren
OLG München, Beschluß vom 03.05.1993 - Aktenzeichen 12 WF 587/93
DRsp Nr. 1998/15272
Beschwerde gegen einstweilige Anordnungen in isolierten Hausratsverfahren
»Zumindest bei Erreichen der Wertgrenze des § 14HausratsVO ist eine Beschwerde auch gegen einstweilige Anordnungen in isolierten Hausratsverfahren zulässig.«