Die Beschwerde der Großeltern gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bernau bei Berlin vom 11. Januar 2022 - Az.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Großeltern zu tragen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.000 EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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