OLG Karlsruhe - Beschluß vom 26.03.1996
2 WF 31/96
Normen:
ZPO § 121 § 127 Abs. 2 S. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 1996, 1428
NJW-RR 1996, 1339

Beschwerdebefugnis - Rechtsanwalt - Beiordnung

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 26.03.1996 - Aktenzeichen 2 WF 31/96

DRsp Nr. 1996/28508

Beschwerdebefugnis - Rechtsanwalt - Beiordnung

»1. Zwar kann sich ein Rechtsanwalt nicht mit der Beschwerde dagegen wenden, daß seine Beiordnung abgelehnt worden ist.2. Ist jedoch ein Rechtsanwalt im Rahmen der Prozeßkostenhilfe bereits beigeordnet worden, so ist er beschwerdebefugt, wenn das Gericht - ohne daß dies der Rechtsanwalt oder die Partei beantragt haben - die ursprüngliche Beiordnung etwa bei Ausscheiden aus einer Sozietät oder sonstigem Anwaltswechsel rückwirkend aufhebt.«

Normenkette:

ZPO § 121 § 127 Abs. 2 S. 2 ;

Gründe: