Auf die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 28. Juni 2010 aufgehoben.
Die Sache wird zur anderweitigen Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an das Landgericht zurückverwiesen.
Beschwerdewert: 3.000 €
A.
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