Beschwerdeberechtigung bei Vorbehalt des schuldrechtlichen Ausgleichs eines Versorgungsanrechts im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs
BGH, Beschluß vom 25.02.2004 - Aktenzeichen XII ZB 208/00
DRsp Nr. 2004/7839
Beschwerdeberechtigung bei Vorbehalt des schuldrechtlichen Ausgleichs eines Versorgungsanrechts im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs
»Zur Beschwerdeberechtigung eines Beteiligten, der sich gegen einen - bezifferten - Feststellungsausspruch über den im Rahmen des Verfahrens über den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich vorbehaltenen schuldrechtlichen Ausgleich eines Versorgungsanrechts wendet.«