1. Die Beschwerde des Beteiligten Ziffer 8 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Freiburg im Breisgau vom 18.01.2023, Az.:
2. Der Beteiligte Ziffer 8 trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beteiligten werden nicht erstattet.
3. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1 Mio. Euro festgesetzt.
I.
Der Beteiligte Ziffer 8 wendet sich gegen einen Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Freiburg vom 18.01.2023. Mit dem angegriffenen Beschluss hat das Amtsgericht dem Nachlasspfleger für die unbekannten Erben der am 24.05.2021 verstorbenen Erblasserin die nachlassgerichtliche Genehmigung zum Rücktritt von einem Grundstückskaufvertrag erteilt.
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