Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der 83. Zivilkammer des Landgerichts Berlin vom 12. März 2021 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
I.
Der Beteiligte ist für die Betroffene unter anderem hinsichtlich der Aufenthaltsbestimmung zum Zweck der Heilbehandlung und Gesundheitssorge zum Betreuer bestellt. Er hat die Genehmigung der Unterbringung der Betroffenen zum Zweck einer psychiatrischen Heilbehandlung beantragt. Das Amtsgericht hat die Genehmigung abgelehnt.
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