Der Betroffene ist aufgrund einer präsenilen Demenz vom Alzheimer-Typ betreuungsbedürftig. Am 10.09.1992 hat das Amtsgericht Elmshorn die Beteiligten zu 1. und 2. zu seinen Betreuern bestellt. Der Beteiligte zu 1. ist im wesentlichen zuständig für die Gesundheitsfürsorge und die Bestimmung des Aufenthalts, der Aufgabenkreis des Beteiligten zu 2. umfaßt die Vermögenssorge, die Verwaltung des Grundbesitzes und die Vertretung vor Behörden und Gerichten.
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