Beschwerderecht des Versorgungsträgers gegen eine Aussetzung des Versorgungsausgleichs
OLG Brandenburg, Beschluß vom 02.10.1995 - Aktenzeichen 10 UF 61/95
DRsp Nr. 1996/22879
Beschwerderecht des Versorgungsträgers gegen eine Aussetzung des Versorgungsausgleichs
1. Setzt das Gericht entgegen § 2VAÜG das Verfahren zur Regelung des Versorgungsausgleichs aus, so ist diese Entscheidung mir der einfachen Beschwerde anfechtbar.2. Beschwerdeberechtigt ist auch der Versorgungsträger.3. Der Beschwerdewert beträgt 200 DM (1/5 von 1.000 DM).