I. Die Betroffene gab am 13.9.1989 gegenüber dem weiteren Beteiligten folgende Erklärung ab:
"Auftrag und Vollmacht
Ich, ... erteile für den Fall, daß ich mein Vermögen nicht mehr selbst verwalten kann oder möchte, Herrn G. ... Auftrag und Vollmacht, mein Vermögen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung zu verwalten ... . Die Vermögensverwaltung hat unter Ausschluß eines Vormundes, Pflegers oder Betreuers zu erfolgen."
Am 8.3.1990 erklärte sie:
"... Ich bestätige hiermit die Herrn G. erteilte Vollmacht und Auftrag vom 13. September 1989 für den Fall, daß ich nicht mehr in der Lage bin, mein Vermögen zu verwalten.
Ich möchte diese Vollmacht nicht mehr widerrufen. Die Bevollmächtigung gilt nunmehr auch im Sinne des künftigen Betreuungsgesetzes, über das mich Herr G. aufgeklärt hat.
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