I. Auf die Beschwerde des Annehmenden wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Überlingen vom 07.02.2023 (
Der Anzunehmende
J. M. N., geboren am ... in ..., deutscher Staatsangehöriger, wohnhaft ... wird von dem Annehmenden
E. S. N., geboren am ... in ..., deutscher Staatsangehöriger, wohnhaft ...
1. als Kind angenommen.
2.Die Wirkungen der Annahme richten sich nach § 1770 BGB.
3.Der Anzunehmende führt als Geburtsnamen den Familiennamen der Annehmenden
"N.".
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