LG Dessau, vom 17.05.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 8 T 198/03
AG Bitterfeld, - Vorinstanzaktenzeichen 4 XVII 269/02
Beschwerdeverfahren erfordert erneute Bestellung des Verfahrenspflegers
OLG Naumburg, Beschluss vom 14.07.2003 - Aktenzeichen 8 Wx 9/03
DRsp Nr. 2003/12028
Beschwerdeverfahren erfordert erneute Bestellung des Verfahrenspflegers
»1. Das Amt des Verfahrenspflegers endet mit Abschluss der Instanz. Für ein Beschwerdeverfahren bedarf es deshalb der erneuten Bestellung.2. Grundsätzlich ist der Betroffene persönlich anzuhören.3. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfahren der weiteren Beschwerde ist unzulässig (Keidel-Kuntze-Winkler-Sternal, FGG, 7.Aufl., § 24 Rn. 27).«